Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 Personenstandsgesetz
Das Standesamt Drensteinfurt führt in seinem Zuständigkeitsbereich das Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister.
Wenn Sie in Drensteinfurt geboren sind, geheiratet haben, Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben oder Ihr Angehöriger hier verstorben ist, können Sie von uns die entsprechenden Urkunden erhalten.
Geburtsurkunden: 110 Jahre,
Eheurkunden: 80 Jahre,
Sterbeurkunden: 30 Jahre,
darüberhinaus erhalten Sie ältere Urkunden beim Archiv vom Kreis Warendorf.
Bitte beachten Sie auch die Voraussetzungen und weiteren Informationen weiter unten.
Personenstandsurkunden können wie folgt beantragt werden:
Persönlich im Standesamt Drensteinfurt nach vorheriger Terminvereinbarung. Machen Sie hierzu gerne direkt Online einen Termin.
Schriftlich an Standesamt Drensteinfurt, Landsbergplatz 7, 48317 Drensteinfurt
Oder direkt Online im Onlineformular
Weiterführende Informationen
Personenstandsregister deren Fortführungsfristen abgelaufen sind werden vom Standesamt Drensteinfurt an das Kreisarchiv in Warendorf abgegeben. Diese Register sind Archivgut und werden beim Kreisarchiv Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, geführt.
Bei Fragen und zwecks Terminabsprache z.B. bei Ahnenforschung wenden Sie sich gern an das Kreisarchiv in Warendorf; auch zu finden unter dem Link: https://www.kreis-warendorf.de/unsere-themen/kreisarchiv/archivnutzung-und-anfragen
Voraussetzungen
Urkunden und Auskünfte können nur die Personen bekommen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (Ehefrau/Ehemann, Großeltern, Kinder, Enkelkinder). Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Werden Urkunden persönlich im Standesamt bestellt, weisen Sie die Berechtigung durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nach.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"
Kosten
Geburtenregister
- Geburtsurkunde DIN A4 oder DIN A5: 1. Exemplar 10€, jedes weitere Exemplar 5€
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 1. Exemplar 10€, jedes weitere Exemplar 5€
- Internationale Geburtsurkunde: 1. Exemplar 10€, jedes weitere Exemplar 5€
Eheregister
- Eheurkunde DIN A4 oder DIN A5: 1. Exemplar 10€, jedes weitere Exemplar 5€
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 1. Exemplar 10€, jedes weitere Exemplar 5€
- Internationale Eheurkunde: 1. Exemplar 10€, jedes weitere Exemplar 5€
Lebenspartnerschaftsregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde DIN A4 oder DIN A5: 1. Exemplar 10€, jedes weitere Exemplar 5€
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister: 1. Exemplar 10€, jedes weitere Exemplar 5€
Sterberegister
- Sterbeurkunde DIN A4 oder DIN A5: 1. Exemplar 10€, jedes weitere Exemplar 5€
- Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister: 1. Exemplar 10€, jedes weitere Exemplar 5€
- Internationale Sterbeurkunde: 1. Exemplar 10€, jedes weitere Exemplar 5€