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Sie sind innerhalb von Drensteinfurt umgezogen?
Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug im Bürgerbüro der Stadt Drensteinfurt um.
Die Ummeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen.

Bitte bringen Sie zur Ummeldung folgende Unterlagen mit:

  • die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
  • Ihren Personalausweis
  • falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderreisepass
  • sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein, bitte die Geburtsurkunde mitbringen
  • sofern Sie Ihre Ummeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen
  • evtl. Fahrzeugpapiere, falls Sie aus dem Kreis Warendorf zuziehen

 

 

Elektronische Wohnsitzanmeldung jetzt online möglich!
Ab sofort können Sie Ihre Ummeldung nach einem Umzug vollständig online erledigen – schnell, bequem und ohne Termin in der Stadtverwaltung.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein bundesweit bereitgestellter Online-Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg, der im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes entwickelt wurde. Drensteinfurt bietet diesen Service nun ebenfalls an.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Ummelden rund um die Uhr
  • Kein Besuch im Rathaus notwendig
  • Automatische Übernahme Ihrer Daten
  • Digitale Meldebestätigung
  • Adressänderung auf dem Ausweis direkt per Smartphone

Was benötigen Sie?

  • Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • AusweisApp
  • BundID-Nutzerkonto

Voraussetzungen

Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat die volljährige Person die Ummeldung vorzunehmen, in dessen Wohnung Sie einziehen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Ummeldung vor Ort folgende Unterlagen mit:

  • die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
  • Ihren Personalausweis
  • falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderreisepass
  • sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein, bitte die Geburtsurkunde mitbringen
  • sofern Sie Ihre Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen
  • evtl. Fahrzeugpapiere, falls Sie aus dem Kreis Warendorf zuziehen

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz -BMG-

Hinweise und Besonderheiten

Ummeldung von Kindern bei gemeinsamen Sorgerecht: Wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten nötig. 

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"