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Soll im Rahmen einer geplanten Baumaßnahme eine städtische Fläche geöffnet oder aufgebrochen werden, ist hierfür vorab eine Genehmigung einzuholen. Diese ist mittels des Formulars „Antrag auf Aufbruchgenehmigung“ bei der zuständigen Stelle der Stadt zu beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie rechts bzw. unten in der Rubrik "Dokumente".

Amt/Fachbereich

Fachbereich 2 - Sachgebiet 2.3 "Tiefbau, Umwelt, Abwasser"

Zuständige Stelle

Ansprechpartner

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