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In jeder öffentlichen Ratssitzung findet um 18.00 Uhr eine Fragestunde für Einwohner statt. In dieser Fragestunde ist jeder Einwohner der Stadt berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Der zum festgelegten Zeitpunkt der Fragestunde behandelte Tagesordnungspunkt ist zunächst abzuhandeln. Die Anfragen müssen sich auf die Angelegenheiten der Stadt beziehen.

Die Redezeit beträgt in der Regel höchstens 5 Minuten. Sie kann durch Beschluss des Rates verlängert oder verkürzt werden. Der Bürgermeister kann zu jeder Frage bis zu zwei Zusatzfragen zulassen.

Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfalle mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden.

Eine Aussprache findet nicht statt.

Die Dauer der Fragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten.

Rechtsgrundlagen

  • §48 Abs. 1 GO NRW i.V.m. §18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Drensteinfurt

Amt/Fachbereich

Zentrales Stadt- und Verwaltungsmanagement - Büro des Bürgermeisters