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Altersjubiläen

Hierfür ist kein besonderer Antrag erforderlich. Die Stadt Drensteinfurt erfasst alle Altersjubiläen automatisch. Bürger/Bürgerinnen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen schriftlichen Glückwunsch des Bürgermeisters. Zu den besonderen Jubiläen (85., 90., 95., 100. und die darauffolgenden Geburtstage) erhalten die Jubilare auf Wunsch einen Besuch des Ortsvorstehers. Die Terminabsprache wird durch das Büro des Bürgermeisters vorgenommen. Hier wird nachgefragt, ob Sie einen Besuch verbunden mit einer persönlichen Gratulation wünschen oder ob Sie evtl. aus gesundheitlichen Gründen oder Ortsabwesenheit von einem Besuch absehen möchten. Ein unangekündigter Besuch erfolgt somit nicht.

Hinweis:

Zum 100., 105. Und darauffolgenden Geburtstag gratuliert zusätzlich auch der Bundespräsident. Eine Gratulation des Ministerpräsidenten des Landes NRW erfolgt zu jedem Geburtstag ab 100 Jahren. Diese Glückwünsche werden auf Wunsch des Jubilars/der Jubilarin durch das Büro des Bürgermeisters beantragt und i.d.R. postalisch übermittelt.

 

Ehejubiläen

Zum Tag Ihrer Goldenen Hochzeit (50 Jahre), Ihrer Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), der Eisernen Hochzeit (65 Jahre), der Gnadenhochzeit (70 Jahre) sowie der Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) erhalten Ehejubilare ebenfalls einen schriftlichen Glückwunsch des Bürgermeisters. Auch hier findet auf Wunsch ein Besuch des jeweiligen Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers statt, nach vorheriger Terminabsprache durch das Vorzimmer des Bürgermeisters. Zu beachten ist, dass nur die standesamtlichen Daten erfasst sind und hierzu auch die Gratulationstermine erfolgen.

Hinweis:

Glückwünsche erhalten die Ehejubilare zur Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) zusätzlich vom Regierungspräsidenten und ab der Eisernen Hochzeit (65 Jahre, 70 Jahre…) vom Ministerpräsidenten des Landes NRW und vom Bundespräsidenten. Auch diese Glückwünsche werden auf Wunsch der Jubilare durch das Büro des Bürgermeisters beantragt und i.d.R. postalisch übermittelt.

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

Zentrales Stadt- und Verwaltungsmanagement - Büro des Bürgermeisters