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Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes können finanzielle Leistungen zu Unterkunftskosten (Wohngeld) in Form eines Mietzuschusses an Mieter/ -innen oder in Form eines Lastenzuschusses an Haus- und Wohnungseigentümer/ -innen gezahlt werden.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihren Wohngeldanspruch durch den Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mhkbg.nrw/wohnen/wohngeld/index.php selbst zu ermitteln.

Darüber hinaus stehen Ihnen unter Wohngeld | MHKBD.NRW ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke zur Verfügung.

Zuständige Stelle