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Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Dies gilt insbesondere für Zeltbetriebe bei Schützenfesten, Getränkeständen bei Märkten, Umzügen, öffentlichen Musikveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Werbe- und sonstigen Veranstaltungen wenn dabei alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

Für die Abgabe von Speisen und alkolholfreien Getränken benötigen Sie keine Erlaubnis.

Hinweise und Besonderheiten

Eventuell benötigen Sie für die geplante Veranstaltung auch noch weitere Erlaubnisse. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel zusätzlich Musik spielen lassen, öffentliche Verkehrsflächen nutzen, ein Gelände einfriedigen oder ein Festzelt aufbauen wollen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"

Kosten

45,00 € pro Tag