Unterschriftsbeglaubigung
Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt nicht für notarielle erforderliche Unterschriften z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Hinweise und Besonderheiten
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters leisten.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"
Kosten
2,00 €