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Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt nicht für notarielle erforderliche Unterschriften z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Hinweise und Besonderheiten

Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters leisten.

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"

Kosten

2,00 €

Zuständige Stelle