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Wenn Sie in Drensteinfurt

  • geboren sind,
  • geheiratet haben,
  • Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben,
  • oder Ihr Angehöriger hier verstorben ist

können Sie von uns die entsprechenden Urkunden erhalten.

Geburtsurkunden: 110 Jahre,
Eheurkunden:            80 Jahre,
Sterbeurkunden:       30 Jahre,
darüberhinaus erhalten Sie ältere Urkunden beim Archiv vom Kreis Warendorf.

Weiterführende Informationen

An wen muss ich mich wenden?

  • Geburts-,
  • Ehe-,
  • Lebenspartnerschafts- oder
  • Sterbeurkunde eines Angehörigen

können nur bei dem Standesamt beantragt werden, bei dem die Geburt, die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall eingetreten ist bzw. die Beurkundung vorgenommen wurde.

Wichtig: Bei Geburten in Krankenhäusern ist der Geburtsort der Ort, in dem das Krankenhaus steht - nicht der Wohnort der Eltern.

Verfahrensablauf

Eine Urkunde können Sie schriftlich oder per E-Mail bei uns beantragen.

Aus Gründen des Datenschutzes erhalten Sie jedoch nur die Urkunden, in denen Sie oder Ihre unmittelbaren Verwandten eingetragen sind. Sollten Sie für eine andere Person eine Urkunde beantragen, so benötigen wir die schriftliche Einverständniserklärung dieser Person.

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"

Kosten

10,00€ je Urkunde

Zuständige Stelle