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Die Stadt Drensteinfurt ist als Schulträger verantwortlich für die Organisation der Schülerbeförderung der Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in Drensteinfurt besuchen. 

Die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Drensteinfurt werden durch einen Schülerspezialverkehr befördert. Dies ist kein öffentlicher Linienverkehr. 

Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz nicht in Drensteinfurt haben und den ÖPNV nutzen, um eine Schule in Drensteinfurt zu besuchen, können einen Zuschuss zur Schülerbeförderung bei der Stadt Drensteinfurt beantragen.  

Anspruch auf eine Beförderung durch die Stadt Drensteinfurt haben Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als 2 km (Klasse 1 - 4) bzw. mehr als 3,5 km (Klassen 5-10) beträgt. Der Schulweg ist der kürzeste Weg zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule der entsprechenden Schulform.

Weitere Informationen zur Schülerbeförderung erhalten die Eltern im jeweiligen Schulsekretariat oder der Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlagen

Schulgesetz NRW

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.4 "Bildung, Sport und Kultur"