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Die Stadtverwaltung hilft bei Bedarf bei der Antragstellung folgender Leistungen:

  • Anträge für Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger,
  • Anträge auf Kontenklärung,
  • Anträge auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, 
  • Anträge auf Versichertenrente.

Hier gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen. 

Bitte vereinbaren Sie zur Rentenantragstellung unbedingt telefonisch einen Termin!

Bitte beachten Sie, dass eine Rentenberatung NICHT stattfindet. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger. 

Nachstehend finden Sie einige Kontaktdaten:

 

 

Erforderliche Unterlagen

☐    Personalausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel

☐    Bankverbindung (IBAN)

☐    Krankenkassenkarte

☐    letzter Versicherungsverlauf

☐    ggf. Schwerbehindertenausweis oder Anerkennungsbescheid

☐    ggf. Steuer-ID

☐    ggf. Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen

☐    ggf. Vollmacht oder Bestellung bei Beantragung durch Dritte

Zusätzlich mitzubringende Unterlagen je nach Antragsart:

Altersrente:

☐    letzter aktueller Rentenbescheid (genauer Renteneintrittszeitpunkt sowie Rentenart)

☐    Geburtsurkunde der Kinder im Original

☐    Nachweise über andere Versorgungsbezüge

Erwerbsminderungsrente:

☐    Formular R0210 – Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung      (erforderlich)

☐    Formular R0215 – Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung (freiwillig)

☐    Auflistung der behandelnden Ärzte

☐    bei stationärem Krankenhausaufenthalt oder Reha/Kur in den letzten drei Jahren:

  • Unterlagen zum Aufenthalt (z.B. Entlassungsbrief)
  • Anschrift der Einrichtung und Aufenthaltszeitraum

Kontenklärung:

☐    Originale Nachweise über ungeklärte Zeiten:

  • B. Gewerbeanmeldung, Zeugnisse, Lohnabrechnungen, Lehrvertrag, Sozialversicherungsnachweis, Prüfungszeugnis, Bescheid über Pflegeleistungen, Versicherungszeiten im Ausland, Arbeitsbücher, Vertriebenenausweis etc.

☐     sofern erstmals Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden:

  • Geburtsurkunden der Kinder im Original, Adoptionsnachweise etc.

Witwen-/Witwer-/Waisenrente:

☐      Rentenversicherungsnummer des Hinterbliebenen

☐      Krankenkassenkarte des Hinterbliebenen

☐      Stammbuch:

  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde

Zusätzlich bei Waisenrente:

☐ Rentenversicherungsnummer der Waisen

☐ Geburtsurkunde der Waisen

☐ volljährige Waisen müssen selbst den Antrag stellen oder durch Vollmacht

☐ Nachweise der eigenen Einkünfte:

  • Ausbildungsvertrag etc.

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.2 "Soziales"