Rentenanträge
Die Stadtverwaltung hilft bei Bedarf bei der Antragstellung folgender Leistungen:
- Anträge auf Kontenklärung,
- Anträge auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten,
- Anträge auf Versichertenrente.
Hier gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen.
Bitte vereinbaren Sie zur Rentenantragstellung unbedingt vorab einen Termin (Terminvereinbarung | Stadt Drensteinfurt)!
Bitte beachten Sie, dass eine Rentenberatung NICHT stattfindet. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Nachstehend finden Sie einige Kontaktdaten:
- Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Gartenstraße 194, 48147 Münster
Telefon: 0251 238-0 - Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Telefon: 030 865-0 - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum
Telefon: 0234 304-0
Erforderliche Unterlagen
☐ Personalausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
☐ Bankverbindung (IBAN)
☐ Krankenkassenkarte
☐ letzter Versicherungsverlauf
☐ ggf. Schwerbehindertenausweis oder Anerkennungsbescheid
☐ ggf. Steuer-ID
☐ ggf. Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
☐ ggf. Vollmacht oder Bestellung bei Beantragung durch Dritte
Zusätzlich mitzubringende Unterlagen je nach Antragsart:
Altersrente:
☐ letzter aktueller Rentenbescheid (genauer Renteneintrittszeitpunkt sowie Rentenart)
☐ Geburtsurkunde der Kinder im Original
☐ Nachweise über andere Versorgungsbezüge
Erwerbsminderungsrente:
☐ Formular R0210 – Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung (erforderlich)
☐ Formular R0215 – Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung (freiwillig)
☐ Auflistung der behandelnden Ärzte
☐ bei stationärem Krankenhausaufenthalt oder Reha/Kur in den letzten drei Jahren:
- Unterlagen zum Aufenthalt (z.B. Entlassungsbrief)
- Anschrift der Einrichtung und Aufenthaltszeitraum
Kontenklärung:
☐ Originale Nachweise über ungeklärte Zeiten:
- B. Gewerbeanmeldung, Zeugnisse, Lohnabrechnungen, Lehrvertrag, Sozialversicherungsnachweis, Prüfungszeugnis, Bescheid über Pflegeleistungen, Versicherungszeiten im Ausland, Arbeitsbücher, Vertriebenenausweis etc.
☐ sofern erstmals Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden:
- Geburtsurkunden der Kinder im Original, Adoptionsnachweise etc.
Witwen-/Witwer-/Waisenrente:
☐ Rentenversicherungsnummer des Hinterbliebenen
☐ Krankenkassenkarte des Hinterbliebenen
☐ Stammbuch:
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
Zusätzlich bei Waisenrente:
☐ Rentenversicherungsnummer der Waisen
☐ Geburtsurkunde der Waisen
☐ volljährige Waisen müssen selbst den Antrag stellen oder durch Vollmacht
☐ Nachweise der eigenen Einkünfte:
- Ausbildungsvertrag etc.
Rechtsgrundlagen
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.2 "Soziales"