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Die Stadtverwaltung hilft bei Bedarf bei der Antragstellung folgender Leistungen:

  • Anträge auf Kontenklärung,
  • Anträge auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, 
  • Anträge auf Versichertenrente.

Hier gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen. 

Bitte vereinbaren Sie zur Rentenantragstellung unbedingt vorab einen Termin (Terminvereinbarung | Stadt Drensteinfurt)!

Bitte beachten Sie, dass eine Rentenberatung NICHT stattfindet. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger. 

Nachstehend finden Sie einige Kontaktdaten:

 

 

Erforderliche Unterlagen

☐    Personalausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel

☐    Bankverbindung (IBAN)

☐    Krankenkassenkarte

☐    letzter Versicherungsverlauf

☐    ggf. Schwerbehindertenausweis oder Anerkennungsbescheid

☐    ggf. Steuer-ID

☐    ggf. Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen

☐    ggf. Vollmacht oder Bestellung bei Beantragung durch Dritte

Zusätzlich mitzubringende Unterlagen je nach Antragsart:

Altersrente:

☐    letzter aktueller Rentenbescheid (genauer Renteneintrittszeitpunkt sowie Rentenart)

☐    Geburtsurkunde der Kinder im Original

☐    Nachweise über andere Versorgungsbezüge

Erwerbsminderungsrente:

☐    Formular R0210 – Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung      (erforderlich)

☐    Formular R0215 – Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung (freiwillig)

☐    Auflistung der behandelnden Ärzte

☐    bei stationärem Krankenhausaufenthalt oder Reha/Kur in den letzten drei Jahren:

  • Unterlagen zum Aufenthalt (z.B. Entlassungsbrief)
  • Anschrift der Einrichtung und Aufenthaltszeitraum

Kontenklärung:

☐    Originale Nachweise über ungeklärte Zeiten:

  • B. Gewerbeanmeldung, Zeugnisse, Lohnabrechnungen, Lehrvertrag, Sozialversicherungsnachweis, Prüfungszeugnis, Bescheid über Pflegeleistungen, Versicherungszeiten im Ausland, Arbeitsbücher, Vertriebenenausweis etc.

☐     sofern erstmals Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden:

  • Geburtsurkunden der Kinder im Original, Adoptionsnachweise etc.

Witwen-/Witwer-/Waisenrente:

☐      Rentenversicherungsnummer des Hinterbliebenen

☐      Krankenkassenkarte des Hinterbliebenen

☐      Stammbuch:

  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde

Zusätzlich bei Waisenrente:

☐ Rentenversicherungsnummer der Waisen

☐ Geburtsurkunde der Waisen

☐ volljährige Waisen müssen selbst den Antrag stellen oder durch Vollmacht

☐ Nachweise der eigenen Einkünfte:

  • Ausbildungsvertrag etc.

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.2 "Soziales"