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Zur Einreise in bestimmte Länder kann es erforderlich sein, einen Reisepass vorzulegen. Bitte erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt welche Reisedokumente benötigt werden.

Antragstellung

Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Geburtsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit. Bei der Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorgelegt werden.

Hinweise zum Foto

Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die digitalen Passfotos können ab Mai 2025 direkt bei einem Berufsfotografen oder im Bürgerbüro erstellt werden. Fotos die bei einem Fotodienstleister digital aufgenommen werden müssen von diesem verschlüsselt in eine sichere Cloud hochgeladen werden. Nach dem Hochladen wird ein QR-Code generiert und als Ausdruck der abgelichteten Person übergeben. Diesen Ausdruck des Codes bringt die antragstellende Person mit ins Bürgerbüro.  

Gültigkeit

  • Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig.

Bearbeitungsdauer

Der Reisepass wird zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei regulärer Auslastung der Bundesdruckerei circa vier bis fünf Wochen, wobei die Stadt Drensteinfurt hierauf keinen Einfluss nehmen kann.

Abholung

Liegt der neue Reisepass vor, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtig per E-Mail oder Brief. Nach Vorlage dieser Benachrichtung unddes alten Passes wird Ihnen der neue Reisepass ausgehändigt. Nach entsprechender Entwertung kann Ihnen dieser auf Wunsch wieder überlassen werden. Bei Abholung des Reisepasses durch einen Dritten ist eine Vollmacht vorzulegen. 

Expresspass

Der Expresspass kann beantragt werden, wenn die Ausstellung eines Reisepasses nicht rechtzeitig möglich ist. Er steht Ihnen dann innerhalb von circa 72 Stunden (drei bis vier Werktagen) zur Verfügung. Für die beschleunigte Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32 EUR an.

48-Seiten-Pass

Für Vielflieger gibt es die Möglichkeit einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen zu beantragen. Dafür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 22 EUR an.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles digitales Passbild vorgelegt durch einen QR-Code, alternativ kann ein Passbild auch im Bürgerbüro erstellt werden
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"

Kosten

  • 70,00 € für Personen über 24 Jahre (10 Jahre gültig)
  • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
  • 32,00 € zusätzlich für einen Express-Reisepass
  • 22,00 € zusätzlich für einen 48-Seiten-Reisepass