Plakatierung
Auf besondere Veranstaltungen kann mit Plakaten auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet geworben werden. Für das Aufhängen der Plakate benötigen Sie eine Genehmigung der örtlichen Behörde.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Größe der Plakate
- Anzahl der Plakate
- Welche Veranstaltung wird beworben?
- Werbezeitraum
Fristen
Bitte reichen Sie den Antrag 4 Wochen vor dem beantragten Zeitraum ein.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"