BIS: Suche und Detail

Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation auch im Internet.

Detaillierte Informationen zum neuen Personalausweis, zu Kartenlesegeräten und zu Anwendungen für die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de. Die Möglichkeit zum Herunterladen der AusweisApp, ausführliche Informationen rund um die Software sowie Kontaktdaten für den Benutzer-Support finden Sie auf www.ausweisapp.bund.de.

Ausweispflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.

Antragstellung

Sie müssen den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen. 

Antragstellung bei Personen unter 16 Jahre

Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Das Kind (auch ein Baby) muss persönlich anwesend sein. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Einverständninserklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

Hinweise zum Foto

Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die digitalen Passfotos können ab Mai 2025 direkt bei einem Berufsfotografen oder im Bürgerbüro erstellt werden. Fotos die bei einem Fotodienstleister digital aufgenommen werden müssen von diesem verschlüsselt in eine sichere Cloud hochgeladen werden. Nach dem Hochladen wird ein QR-Code generiert und als Ausdruck der abgelichteten Person übergeben. Diesen Ausdruck des Codes bringt die antragstellende Person mit ins Bürgerbüro.  

Gültigkeitsdauer

Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Personen, die bei der Beantragung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einen Ausweis mit 6-jähriger Gültigkeit.

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei regulärer Auslastung der Bundesdruckerei circa drei Wochen, wobei die Stadt Drensteinfurt hierauf keinen Einfluss nehmen kann.

Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

Die persönliche Beantragung ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich (§ 9 Absatz 1 PAuswG).

Zur Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht erforderlich. Sie können eine von Ihnen benannte Person mit der Abholung beauftragen.
Bitte beachten Sie, dass diese eine Vollmacht benötigt. 

Sofern ihr altes Dokument bei der Beantragung noch nicht entwertet wurde, muss dieses zur Abholung vorgelegt werden.

Bearbeitungsdauer

Ca. 3 Wochen nach Beantragung liegt der neue Personalausweis zur Abholung bereit.

Erforderliche Unterlagen

  • ein aktuelles digitales Passbild vorgelegt durch einen QR-Code, alternativ kann ein  Passbild auch im Bürgerbüro erstellt werden
  • Ihren bisherigen Ausweis oder Pass oder Geburtsurkunde
  • evtl. wird außerdem die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig
  • bei Personen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

Rechtsgrundlagen

(PAuswG)

Hinweise und Besonderheiten

6 Jahre für Personen bis 24 Jahren

10 Jahre für Personen über 24 Jahre

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"

Kosten

22,80 € für Personen bis 24 Jahren

37,00 € für Personen über 24 Jahre

  6,00 € für jedes im Bürgerbüro aufgenommene Passbild