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Falls Sie den Wunsch haben, Ihren Vor- oder Familiennamen ändern zu lassen, so ist dies nur möglich, falls ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt. Anträge auf Namensänderungen können Sie beim Standesamt der Stadt Drensteinfurt stellen. Hier erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare.
In der Regel entscheidet der Kreis Warendorf über Ihren Antrag. 

In einigen Fällen können Sie Ihren Namen durch eine sogenannte „namensrechtliche Erklärung“ direkt beim Standesamt der Stadt Drensteinfurt ändern lassen. Beispiele hierfür sind
- die Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens nach Auflösung der Ehe
- nachträgliche Erklärungen zur Namensführung in der Ehe
- Namenserteilung bezüglich Familiennamen von Kindern

Rechtsgrundlagen

  • Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"

Zuständige Stelle