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Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.

Dabei wird unterschieden zwischen einer

  • einfachen Melderegisterauskunft und einer
  • erweiterten Melderegisterauskunft.

Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum und -ort
  • Geschlecht oder
  • letzte bekannte Anschrift.

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Soweit zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Wurde das berechtigte Interesse an einer erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht, hat die Meldebehörde die betroffene Person über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft, unter Angabe des Datenempfängers, unverzüglich zu unterrichten. Dies entfällt, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde.

 

Bearbeitungsdauer

Die Melderegisterauskunft können sie persönlich im Bürgerbüro, per Mail an buergerbuero@drensteinfurt.de oder direkt online beantragen. Den Link finden Sie auf der rechten Seite.

Erforderliche Unterlagen

Einfache Melderegisterauskunft:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)

Erweiterte Melderegisterauskunft:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Nachweise, die eine berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen
  • Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)

Das Auskunftsersuchen kann schriftlich oder persönlich in einem Bürgerbüro gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"

Kosten

  • 11,00 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft
  • 15,00 Euro für eine erweiterte Melderegisterauskunft