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Beschwerden über Lärm können Sie beim Ordnungsamt einreichen. 

Sofern eine Ruhestörung zu Zeiten stattfindet, an denen das Ordnungsamt nicht erreichbar, z.B. während der Nachtruhe, so haben Sie die Möglichkeit eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Einschaltung der Polizei empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Ruhestörung umgehend beendet werden soll. 

Verstöße können mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden und haben ein Bußgeld zur Folge. 

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
  • Landesimmissionsschutzgesetz NRW
  • Sonn- und Feiertagsgesetz NRW

 

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"