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Die Haltung von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, ist gemäß § 11 LHundG dem Fachbereich 3, Bürgerdienste anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

Alle Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von von Menschen und Tieren ausgeht. 

Es besteht Leinenpflicht

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen und allen innerörtlichen Bereichen
  • auf Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
  • in Grünanlagen 
  • bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen
  • sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten  

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Nachweis der Kennzeichnung mit einem Mikrochip 
  • Sachkundenachweis (= Bescheinigung des Tierarztes)
  • Nachweis des Abschlusses einer Tierhalterhaftpflichtversicherung 

Rechtsgrundlagen

Landeshundegesetz NRW

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"

Kosten

25,00 €