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Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will - z.B. zur Aufstellung eines Gerüstes, eines Containers usw. - bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, mit der gleichzeitig festgelegt wird, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.

Hierfür zuständig ist das Straßenverkehrsamt vom Kreis Warendorf.

Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Antragsteller u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 32 Abs. 1, 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"

Zuständige Stelle