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Für die Gewährung der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ist der Kreis Warendorf zuständig.

Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge erhalten Sie bei den Ansprechpartnerinnen. Die Anträge können dann direkt an die zuständige Stelle des Kreises Warendorf weitergeleitet werden.

Vereinbaren Sie bitte vorab online einen Termin.

Erforderliche Unterlagen

Einkommensnachweise und sonstige Unterlagen wie z.B.

  • Ablehnungsbescheid der Pflegekasse,
  • Pflegegutachten der Pflegekasse (soweit vorhanden) 
  • Ärztliche Bescheinigung über die Art der Erkrankung (soweit vorhanden)
  • Rentenbescheid
  • Lohnbescheinigung
  • Wohngeldbescheid
  • Kindergeldbescheid
  • Einkommens-/Lohnsteuerbescheid
  • Mietvertrag
  • Abrechnung Strom, Gas
  • Nachweis über Arbeitslosmeldung
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sparbücher
  • Nachweise über Versicherungsbeiträge
  • Sozialversicherungsausweis
  • Lohnsteuerkarte
  • Unterlagen zur Haltung eines PKW (Versicherungsnachweis/Fahrzeugschein)

Bei Trennung/Scheidung zusätzlich:

  • Schriftwechsel in der Trennungs-/Unterhaltsangelegenheit
  • Scheidungsurteil Urteil/Vergleich über Unterhalt sowie Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Bescheid über die Gewährung von Unterhaltsvorschusszahlungen

Rechtsgrundlagen

§§ 19, 35, 61 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.2 "Soziales"