Gewerbezentralregister
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns im Bügerbüro stellen.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder vergleichbares Ausweisdokument
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"
Kosten
13,00 €