Gewerbe (An-, Um-, Abmeldung)
Was ist ein Gewerbe?
Unter einem Gewerbe, im gewerberechtlichen Sinn, wird jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, auf Dauer ausgeübte selbstständige Tätigkeit. Ausnahmen hiervon sind die Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), die Verwaltung des eigenen Vermögens (z.B. Mietshaus) und die sog. freien Berufe (freie, wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten sowie Dienstleistungen höher Art, die zur Ausübung des Berufes eine höhere Bildung zwingend erfordern, z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte, Architekten u.a.).
Voraussetzungen
Wer darf ein Gewerbe anmelden?
Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Was muss beim Gewerbeamt angezeigt werden?
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn
- der Betrieb verlegt wird (Gewerbeummeldung)
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (Gewerbeummeldung), oder
- der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung).
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.
Erforderliche Unterlagen
Gewerbeanmeldung/ -Ummeldung
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung, ggfls. Vollmacht falls Sie jemanden beauftragen das Gewerbe für Sie an- bzw. umzumelden
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
- Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
- Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)
Gewerbeabmeldung
- Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung ohne weitere Anlagen
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung -GewO-
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"
Kosten
Gewerbean- und -ummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro
Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
! Andere Gebühren ergeben sich bei juristischen Personen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner !