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Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen

  • Führungszeugnis für private Zwecke
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • erweitertes Führungszeugnis (Nachweis erforderlich) für private Zwecke
  • erweitertes Führungszeugnis (Nachweis erforderlich) zur Vorlage bei einer Behörde

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie direkt im Internet über das Bundesamt für Justiz stellen, sofern Sie den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat oder den elektronischen Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion besitzen. Alternativ können Sie den Antrag auch im Bürgerbüro stellen.

Erfolgt die Antragstellung im Bürgerbüro, so ist der Antrag persönlich zu stellen. Eine schriftliche Antragstellung ist nur mit beglaubigter Unterschrift möglich. Eine Vertretung bei der Beantragung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich nicht möglich. Lediglich gesetzliche Vertreter (z.B. von Minderjährigen) können für die betreute Person einen Antrag stellen.

Sammelantrag Führungszeugnisse für Vereine

Im Rahmen einer Neuregelung des Kinderschutzgesetzes gilt es auch für die ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit von Vereinen die Verpflichtung, dem Verein ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Damit ist für die Vereine und die Ehrenamtler ein hoher Aufwand verbunden. Die Stadt Drensteinfurt bietet einen besonderen Service, um diesen Verwaltungsaufwand für Vereine und die ehrenamtlich Tätigen so gering wie möglich zu halten.

Mit dem nachstehenden Formular möchten wir es unseren Vereinen ermöglichen, gesammelt Führungszeugnisse zu beantragen.

Die Führungszeugnisse werden den betroffenen Personen, zur Weiterleitung an den Verein zugeschickt.

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz und nimmt in der Regel 1-3 Wochen in Anspruch.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • schriftlicher Nachweis bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
  • die Adresse der Behörde bei Beantragung eines Führungszeugnisses  zur Vorlage bei einer Behörde

Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz - BZRG

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"

Kosten

  • 13 €
  • ggf. Gebührenbefreiung z. B. für ehrenamtliche Tätigkeiten