Fischereischein
Für die Ausübung des Fischfanges benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Ausstellung ist das erfolgreiche Ablegen der Fischereiprüfung.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01. Juli 2026 den digitalen Fischereischein eingeführt. Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und die Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt bzw. Gemeinde möglich.
Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 01. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erfordelich.
Was ändert sich?
- Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit, ohne Lichtbild und Adresse, ausgestellt.
- Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für ein oder fünf Kalenderjahre).
- Fischereischeine und der Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
- Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.
Beantragung digitaler Fischerei-Dokumente
Fischereischein:
- Umtausch eines vor dem 01. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins: ist ausschließlich bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt bzw. Gemeinde möglich. Dort werden "alte" Fischereischeine bzw. Prüfungszeugnisse auf Fälschungen überprüft.
- Erstbeantragung nach neu bestandener Fischereiprüfung ab Juli 2026: wahlweise online Link oder bei Ihrer zuständigen Stadt bzw. Gemeinde möglich
- Für die Online-Beantragung wird ein Nutzerkonto auf der digitalen Identitätsplattform BundID mit eID-Funktion des Personalausweises benötigt.
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe
- Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online Link oder bei Ihrer zuständigen Stadt bzw. Gemeinde möglich
- Für die Online-Beantragung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe reicht grundsätzlich ein einfacher BundID-Login (E-Mailadresse und Passwort). Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sollen in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden.
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Der Ausländerfischereischein kann entweder online Link (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder bei Ihrer zuständigen Stadt bzw. Gemeinde beantragt werden. Für die Online-Beantragung reicht grundsätzlich auch ein einfacher BundID-Login (E-Mailadresse und Passwort).
Fischereischein mit Begleitung
Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online Link oder postalisch beim Landesamt Link beantragt werden.
Jugendfischereischein
Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Nachweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.
Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?
- Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
- amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen reicht auch ein Schülerausweis)
- gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zu den neuen Verfahren, den Onlinediensten sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen Link.
Erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis
- Personalausweis
Rechtsgrundlagen
- Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"
Kosten
- Fischereischein auf Lebenszeit: 30,00 €
- Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr: 22,00 €
- Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre: 50,00 €
- Ausländerfischereischein (ein Kalenderjahr): 32,00 €