Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG
Einbürgerung
Wenn Sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Antragsformulare und Merkblätter bekommen Sie beim Standesamt der Stadt Drensteinfurt. Ebenso erhalten Sie Informationen darüber, welche sonstigen Unterlagen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können, Sie benötigen.
Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.
Rechtsgrundlagen
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"