Beglaubigung
Beglaubigungen von Zeugnissen und Urkunden
Erforderliche Unterlagen
Original und Kopie
Hinweise und Besonderheiten
Von einem Standesamt ausgestellte Urkunden können nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden.
Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"
Kosten
3,75 €