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Beglaubigungen von Zeugnissen und Urkunden

Erforderliche Unterlagen

Original und Kopie

Hinweise und Besonderheiten

Von einem Standesamt ausgestellte Urkunden können nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden.

Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"

Kosten

3,75 €

Zuständige Stelle