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Verkehrsbeeinträchtigende Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Wenn Sie die Einrichtung einer solcher Arbeitsstelle planen, müssen Sie vor dem Beginn der Arbeiten Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Warendorf darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA -

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"

Zuständige Stelle