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Zur Behandlung von häuslichem Abwasser im Außenbereich werden Kleinkläranlagen gebaut. Der Bau dieser Anlagen bedarf einer Genehmigung. Für die Einleitung der gereinigten Abwässer, d.h. für die Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis erforderlich.

Anträge sind schriftlich über die Stadt Drensteinfurt an den Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu richten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Warendorf.

Der Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben ist regelmäßig abzufahren und zu entsorgen.

Die Firma Karl, Ahlen, entsorgt im Auftrag der Stadt Drensteinfurt den Klärschlamm. Für eine Terminabsprache zur Abfuhr können Sie sich gerne an die Firma Karl unter der Telefon-Nummer 02382 / 96888-0 wenden.

Weiterführende Informationen

Nähere und weitere Informationen finden Sie in der Klärschlammbeseitigungssatzung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular "Antrag Kleinkläranlage"
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Grundkartenausschnitt i.M. 1:25.000
  • aktuelle Flurkarte i.M. 1:2.000
  • Lageplan i.M. 1:500
  • Systemzeichnung/Datenblatt der Kleinkläranlage

Amt/Fachbereich

Fachbereich 2 - Sachgebiet 2.3 "Tiefbau, Umwelt, Abwasser"

Kosten

Für die Entsorgung des Klärschlamms werden durch die Stadt folgende Gebühren durch Gebührenbescheid erhoben:

- Kleinkläranlagen = 29,02 € pro abgef. Kubikmeter
- abfl. Gruben = 16,65 € pro abgef. Kubikmeter

Gebühr für Fehlanfahrten je Anfahrt: 20,45 €