Vorläufiger Reisepass
Sofern Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.
Allgemeiner Hinweis
Der vorläufige Reisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigem Amt welche Reisedokumente benötigt werden.
Antragstellung
Sie müssen den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen.
Antragstellung bei Personen unter 16 Jahre
Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Das Kind (auch ein Baby) muss persönlich anwesend sein. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Einverständninserklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
Hinweise zum Foto
Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die digitalen Passfotos können ab Mai 2025 direkt bei einem Berufsfotografen oder im Bürgerbüro erstellt werden. Fotos die bei einem Fotodienstleister digital aufgenommen werden müssen von diesem verschlüsselt in eine sichere Cloud hochgeladen werden. Nach dem Hochladen wird ein QR-Code generiert und als Ausdruck der abgelichteten Person übergeben. Diesen Ausdruck des Codes bringt die antragstellende Person mit ins Bürgerbüro.
Bearbeitungsdauer
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- ein aktuelles digitales Passbild vorgelegt durch einen QR-Code, alternativ kann ein Passbild auch im Bürgerbüro erstellt werden
- Ihren bisherigen Ausweis oder Pass oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG)
Hinweise und Besonderheiten
Gültigkeit: 1 Jahr
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 "Bürger- und Ordnungsangelegenheiten"
Kosten
26,00 Euro